Dachdämmung lohnt sich, Verstöße hingegen können sehr teuer werden
Wer sein Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft hat, muss Dachstuhl bzw. Dachboden fachgerecht dämmen. Tut er das nicht, drohen ihm empfindliche Geldstrafen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.