Bis zu 50.000 € Bußgeld bei Nichtbefolgung
Der Gesetzgeber hat alle Eigentümer dazu verpflichtet, ihre Immobilie – insbesondere Altbauten – energetisch auf einen vertretbaren modernen Stand zu bringen. Jeder Eigentümer hat nach Kaufvertragsunterzeichnung zwei Jahre Zeit, seine Immobilie entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu modernisieren. Folgt er dieser Verordnung, die seit 2002 gilt, nicht, kann er mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € bestraft werden.
Kann der Heizkessel bleiben oder muss er erneuert werden?
Ob nur die Heizung oder Keller, Fassade und Leitungen modernisiert werden müssen, hängt immer vom Einzelfall ab, denn jedes Haus ist genauso einzigartig wie seine Besitzer. In der Energieeinsparverordnung tummeln sich eine Unzahl von Vorschriften und genauso viele Ausnahmen. Als Laie steigt da man da kaum durch. Hier ist fachmännischer Rat gefragt.
Der Heizkessel z. B. muss zwingend ausgetauscht werden, wenn die Nennleistung mehr als 400 Kilowatt beträgt und die Heizung mit flüssigen oder gasförmigen Stoffen betrieben wird – oder wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist. Eigentümer müssen auch nachrüsten, wenn über den beheizten Wohnräumen ein unbeheizter Dachraum liegt und das Gebäude die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt. Für Räume ohne Heizung gilt: alle zugänglichen, wärmeführenden Heizungs- und Wasserleitungen und Armaturen müssen gedämmt werden. Wer also ein älteres Haus kauft, sollte ganz konkret nachfragen, wann die Verkäufer die Immobilie erworben haben und ob sie die Heizungsanlage nachrüsten mussten oder nicht.
Je älter die Immobilie, desto höher die Folgekosten nach dem Kauf
Wer einen Altbau kauft, sollte rechtzeitig einen Gutachter einschalten, um mögliche Folgekosten besser einschätzen zu können. Je nach Zustand und Baujahr der Immobilie müssen Käufer bis zu 50 Prozent des Kaufpreises für Modernisierungsarbeiten einplanen. Einen Teil davon können sie sich vom Staat wiederholen, denn die Bundesregierung hat vor kurzem eine besondere Förderung für die energetische Sanierung beschlossen. Eigentümer können 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich geltend machen. Bis zu 40.000 € Euro lassen sich so von der Steuer absetzen. Diese Förderung läuft noch bis Ende 2029.