Förderprogramme der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Eine sorgfältige Planung und Auswahl der Handwerker sowie die Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen sind dabei von großer Bedeutung. Die KfW bietet Förderprogramme, die von der Bundesregierung unterstützt werden. ,,Altersgerechtes Umbauen‘‘ (159) ist ein wichtiger Schritt, um das eigene Zuhause sicherer und komfortabler zu machen. Die KfW bietet dafür einen Förderkredit an, der unabhängig vom Alter des Antragstellers beantragt werden kann. Mit einem effektiven Jahreszins ab 3,25 % kann man bis zu 50.000 € erhalten, um Barrieren in der Wohnung abzubauen und sich vor Einbruch zu schützen.
Energieeffizientes Sanieren von Wohngebäuden ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Die KfW bietet hierfür einen Förderkredit (261) an. Mit einem effektiven Jahreszins ab 0,81 % können Sanierungen finanziert werden. Für ein entstehendes Effizienzhaus gibt es bis zu 150.000 € Kredit. Um die Rückzahlung zu erleichtern, gibt es Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 %, je nach Effizienz. Zudem ist es möglich, weitere Förderungen zu beantragen, wie zum Beispiel für die Baubegleitung.
Förderprogramme der BAFA
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Ebenso gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Außerdem gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder ein Wärmenetz. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 %, je nach Art der Wärmeerzeugung auch mehr.
Kleiner Wermutstropfen: Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 € pro Gebäude. Wir empfehlen dringend, sich bei der Planung an einen Energieeffizienz-Experten zu wenden, der die fachgerechte Ausführung prüft und bestätigt, um die vollen Förderungsmöglichkeiten zu erreichen.