Der Ablauf
1. Vorbereitung und Planung
Zunächst sollte eine detaillierte Planung der zukünftigen Eigentumswohnungen erfolgen. Die wichtigsten Schritte sind:
- Prüfung der Baugenehmigung: Stellen Sie sicher, dass das Gebäude rechtlich als Mehrfamilienhaus genehmigt ist. Eine Baugenehmigung ist unerlässlich.
- Bestandsaufnahme: Führen Sie eine umfassende Bestandsaufnahme der Immobilie durch, um den aktuellen Zustand und die bestehenden Strukturen zu erfassen.
2. Architektonische Planung
In diesem Schritt sollten Sie einen Architekten oder einen Fachplaner einbeziehen:
- Entwicklung der Grundrisse: Der Architekt entwirft einen detaillierter Aufteilungsplan, der die Aufteilung in separate Einheiten zeigt. Dabei werden Aspekte wie Wohnfläche, Zugänglichkeit und Funktionalität berücksichtigt. Aus diesem Plan geht hervor, wo sich welche Wohnung befindet und welche Räume dazugehören.
- Bauliche Maßnahmen: Prüfen Sie, ob bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Aufteilung durchzuführen, z. B. das Setzen von Wänden oder die Installation zusätzlicher Sanitäranlagen.
- Antrag beim Bauamt: Anschließend reichen Sie einen Antrag auf Abgeschlossenheit inklusive des Aufteilungsplans beim Bauamt ein. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Amt Ihnen die sogenannte Abgeschlossenheitsgenehmigung aus, die Sie neben anderen relevanten Unterlagen zur Immobilie einem Notar vorlegen.
3. Aufstellung der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist ein wichtiges rechtliches Dokument:
- Inhalt: Die Erklärung beschreibt, welche Teile des Gebäudes im Sondereigentum stehen (z. B. Wohnungen) und welche Teile Gemeinschaftseigentum bleiben (z. B. Treppenhaus, Garten). Welche Rechte und Pflichten bestehen unter den Eigentümern und über welchen Anteil am Gesamtgrundstück verfügen sie?
- Notarielle Beurkundung: Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein.
4. Eintragung ins Grundbuch
Um die Aufteilung rechtsgültig zu machen, muss sie im Grundbuch eingetragen werden:
- Antrag auf Eigentumsänderung: Als nächstes reicht der Notar die Teilungserklärung beim Grundbuchamt ein und stellt damit einen Antrag auf verschiedene Grundbuchblätter, womit jede Wohnung einem Eigentümer zugeordnet werden kann. Das ursprüngliche Grundbuch wird nach § 7 WEG geschlossen. Nun verfügen Sie über die Möglichkeit, einzelne Einheiten zu verkaufen.
- Grundbuchauszug: Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie einen aktualisierten Grundbuchauszug.
5. Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründen
Nachdem die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, wird eine WEG gegründet:
- Versammlung der Eigentümer: Führen Sie eine erste Versammlung durch, um Beschlüsse zu fassen und die Verwaltung zu wählen.
- Gemeinschaftsordnung: Diese sollte erstellt werden, um Regelungen für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen und die Entscheidungsfindung festzulegen.
6. Weitere rechtliche Aspekte
Beachten Sie auch folgende Punkte:
- Gewerbliche oder private Nutzung: Klären Sie, ob die Wohnungen gewerblich oder privat genutzt werden sollen und welche Vorschriften dabei zu beachten sind.
- Versicherungen: Sorgen Sie dafür, dass die nötigen Versicherungen für die WEG abgeschlossen werden (z. B. Gebäudeversicherung).
Kosten und Dauer
Die Frage nach den Kosten der Aufteilung ist individuell zu beantworten, da Sie von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Je nachdem, wie aufwendig die Erstellung des Aufteilungsplans ist, steigen die Kosten. Auch der Immobilienwert beeinflusst Ihre Ausgaben, da Behörden und Notare über eine bestimmte Gebührenordnung abrechnen.
Genau wie bei den Kosten lässt sich ebenso keine pauschale Aussage treffen, wie lange die Aufteilung dauert, da der Prozess von diversen Amtswegen abhängt. Planen Sie deswegen genügend Zeit ein – von drei Monaten bis über einem Jahr ist hier alles möglich.
Sparen Sie Aufwand und Zeit
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