Inhalt des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und wird von dem zuständigen Grundbuchamt geführt. Es enthält Informationen zu allen bebauten und unbebauten Grundstücken im Gemeindebezirk und ist in unterschiedliche Abteilungen gegliedert.
Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse, während Abteilung II die Eckdaten zu den Grundstücken beinhaltet wie beispielsweise Größe und Lage. Ebenso sind die Grundstücksrechte vermerkt, durch die Sie beispielsweise erfahren, ob ein Wegerecht für einen Nachbarn existiert. Aus Abteilung III gehen Schuldverhältnisse hervor, d.h. ob die Immobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist. Diese Informationen insbesondere im Rahmen von Finanzierungsfragen interessant.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Gemäß § 12 Grundbuchordnung darf das Grundbuch jede Person einsehen, die „berechtigtes Interesse hat“ und dafür einen Nachweis erbringt wie beispielsweise Käufer oder Verkäufer. Damit müssen Sie sich auch nicht sorgen, dass jemand aus reiner Neugier die Daten zu Ihrem Grundstück durchsieht.
Grundbuch als Basis für Ihren Kauf oder Verkauf
Das Grundbuch nimmt eine entscheidende Rolle im Immobilienkauf oder -verkauf ein. Sind Sie Eigentümer, zählt der Grundbuchauszug zu den wichtigsten Unterlagen, den Sie bereits zu Anfang des Verkaufs Ihren Interessenten vorlegen. Finden Sie den richtigen Käufer, besiegelt die notarielle Beurkundung und Änderung des Grundbucheintrags den Verkaufsabschluss. Auch im Erbschafts- oder Scheidungsfall benötigen Sie das Grundbuch, um die Eigentumsverhältnisse zu überarbeiten.
Wir von WEISS IMMOBILIEN sind Ihr Experte für alle Immobilienthemen in Hamburg und Region. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder ein neues Eigenheim suchen – wir unterstützen Sie neben der Unterlagenbeschaffung auch bei allen anderen anfallenden Aufgaben. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.