Scheidungsimmobilien

Verkaufen, vermieten oder doch selbst bewohnen? Wir geben wertvolle Tipps.
Moderne Wohnung

Wenn sich Wege trennen.

Sobald eine Liebe endet, bedeutet das nicht selten einen tiefen Einschnitt in das einst gemeinsame Leben. Gerade dann, wenn Sie als Eheleute in eine Eigentumswohnung oder ein Haus investiert haben, stellt sich die Frage, wie es mit der Immobilie nach der Trennung weitergehen soll. Ob Sie Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen oder vermieten möchten, hängt von vielen Faktoren ab. 

Sie möchten verkaufen?

Der Verkauf der Scheidungsimmobilie stellt für viele geschiedene Paare die beste Lösung dar. Meist möchte keiner der Expartner in dem gemeinsamen Haus wohnen bleiben, weil sie zu viele Erinnerungen mit der Immobilie verbinden. Auch finanzielle Gründe spielen oft eine Rolle. Übernimmt eine Partei die Immobilie, muss er nicht nur die laufenden Kosten tragen, sondern auch den Expartner ausbezahlen. Bei einem Verkauf werden die Vermögenswerte gerecht aufgeteilt.

Vorteile eines Verkaufs:

  • Der Verkauf bedeutet einen klaren Schnitt für beide Parteien 
  • Verkaufserlös als finanzielles Plus für spätere Investitionen 
  • Rentable Zukunftsaussichten ohne Verpflichtungen
 

Nachteile eines Verkaufs:

  • Einigung muss zeitnah stattfinden 
  • Scheidungsimmobilie fließt nicht mehr in die Erbmasse
 
Um den Verkauf der Scheidungsimmobilie nach einer Trennung sicher über die Bühne zu bringen, ist es wichtig, dass sich beide Ex-Partner kompromissbereit zeigen und bereit sind, ein letztes Mal am selben Strang zu ziehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, verspricht der Verkaufserlös positive Zukunftsaussichten.

Wenn die Vermietung eine Option ist.

Auch für die Vermietung einer Immobilie sprechen gute Gründe. Durch die passiven Einkünfte können Sie die finanziellen Belastungen der Scheidung reduzieren. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie in Zukunft weiterhin regelmäßig Kontakt mit Ihrem Expartner haben müssen, wenn zum Beispiel wichtige Entscheidungen rund um die Immobilie getroffen werden müssen.

Vorteile einer Vermietung:

  • Die Vermietung kann gute Renditen versprechen 
  • Monatliche Mieteinkünfte als sichere Einnahmequelle 
  • Vermietete Immobilie kann später an Kinder vererbt werden
 

Nachteile einer Vermietung:

  • Verwaltungsaufwand und Aufgabenverteilung müssen gerecht aufgeteilt sein 
  • Beide Ex-Partner müssen weiterhin gemeinsame Interessen vertreten
 
Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie ist speziell dann empfehlenswert, wenn sich beide Parteien vorstellen können, auch in der Zukunft an gemeinsamen Entscheidungen mitzuwirken. Eine klare Arbeitsteilung und faire Absprachen sind die Voraussetzung, damit eine Vermietung infrage kommt und eine spätere Vererbung nicht ausgeschlossen ist.
Teamfoto Weiss Immobilien

So unterstützen wir Sie.

Ob Sie sich für einen Verkauf oder eine Vermietung Ihrer Scheidungsimmobilie entscheiden: Die Abwägung hinsichtlich Pro und Kontra stellt Sie in dieser letzten Phase Ihrer gemeinsamen Zeit vor besondere Herausforderungen. Eine rationale Entscheidung vor dem Hintergrund einer emotionalen Belastung zu treffen, erfordert Weitsicht und will gut durchdacht sein. Wir helfen Ihnen, die Situation objektiv einzuschätzen und Sie vor einem übereilten Verkauf oder einer vorschnellen Vermietung zu bewahren. Hinzu kommt, dass wir bei WEISS IMMOBILIEN den Branchenmarkt in Hamburg stets im Blick haben und mit Fachkenntnis agieren, sodass Sie in aller Ruhe eine Entscheidung treffen können, die dem Wert Ihrer Immobilie in vollem Umfang entspricht. 

Als Experte für Scheidungsimmobilien stehen Ihnen unsere Immobilienmakler in Hamburg gerne vertrauensvoll zur Seite. Gemeinsam finden wir eine Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind und Potenzial für eine unbeschwerte Zukunft sehen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir haben Antworten auf Ihre Fragen

Viele Eigentümer möchten ihre Trennung schnell hinter sich lassen und geraten beim Verkauf der Immobilie unter Zeitdruck. Oft wird für das erstbeste Angebot verkauft und potenzieller Gewinn dabei verloren. Leider kommt es zudem immer wieder vor, dass sich die Expartner nicht einigen können. Während eine Partei die Immobilie behalten möchte, wünscht die andere den Verkauf. In einem solchen Fall kann der Immobilienverkauf nach dem Trennungsjahr eingeklagt werden.

Die meisten Paare entscheiden sich bei der Eheschließung gegen einen Ehevertrag und für die juristische Form der Zugewinngemeinschaft. Daher gehören materielle Besitztümer wie eine Immobilie gleichermaßen beiden Ehepartnern. Diese müssen bei einer Scheidung gleichwertig aufgeteilt werden – unabhängig davon, wer welche Höhe für den Erwerb gezahlt hat. Möchten Sie in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben, müssen Sie Ihren Ehepartner daher ausbezahlen.

Wenn beide Expartner die Immobilie bewohnen möchten, kann die Aufteilung in mehrere Wohnparteien eine Lösung sein. Grundlage hierfür ist, dass die Immobilie die Voraussetzungen für einen Umbau erfüllt und Sie damit einverstanden sind, weiterhin Kontakt mit Ihrem Expartner zu pflegen. Möchten Sie lieber getrennte Wege gehen, ist von einer Teilung also abzuraten.

Möchten Sie in der Immobilie wohnhaft bleiben, müssen Sie Ihren Expartner ausbezahlen. Ist dies nicht möglich, kann dieser den Verkauf nach dem Trennungsjahr einklagen. Dann wird Ihre Immobilie über eine Teilungsversteigerung weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft. Vom Verkaufserlös werden zudem erst die Gerichts- und Sachverständigenkosten beglichen, bevor der Betrag auf Sie und Ihren Expartner aufgeteilt wird. Vermeiden Sie diesen Ausgang daher lieber und konsultieren Sie uns.

Wir sind Experten, wenn es um den Umgang mit Immobilien geht – natürlich auch bei Scheidungsimmobilie. Da wir bereits viele Scheidungspaare rund um Ihre Immobilie beraten haben, kennen wir die Tücken und Fallstricke, die es zu umgehen gilt und behandeln beide Seiten professionell und fair. So gewährleisten wir, dass alle Parteien mit dem Resultat zufrieden sind und kostspielige Fehlentscheidungen vermieden werden.

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