Das Gebäudeenergiegesetz in der Praxis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist, legt wichtige Anforderungen an die energetische Effizienz von Gebäuden fest. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Heizungen, die bei Neubauten einen Mindestanteil von 65% erneuerbarer Energien aufweisen müssen. Diese Informationen sind für Sie als Immobilieneigentümer entscheidend, da sie sich auf Ihre Wahl der Heizungsart und mögliche Sanierungsmaßnahmen auswirken. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des GEG vertraut zu machen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie in Betracht zu ziehen.
Effektive Förderprogramme zur energetischen Sanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Dazu zählt unter anderem eine Förderung von bis zu 70 Prozent für eine Heizungsanlage, die erneuerbare Energien nutzt. Außerdem sind weitere fünf Prozent Zuschuss möglich, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) anfertigen lassen, der Ihr Gebäude ganzheitlich betrachtet. Diese Fördermöglichkeiten helfen Ihnen als Immobilieneigentümer dabei, die Kosten für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen zu reduzieren und die Modernisierung Ihrer Immobilie zu fördern.
Neben dem Austausch der Heizungsanlage zählen Dämmungen, Fensteraustausch und Fassadensanierung zu den spezifischen Maßnahmen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu verbessern. Diese Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden jeweils mit bis zu 20 Prozent gefördert. Durch die Kombination von Fördermitteln und gezielten Sanierungsmaßnahmen steigern Sie nicht nur die Nachhaltigkeit Ihrer Immobilie, sondern profitieren auch langfristig von Kosteneinsparungen und einer Wertsteigerung.
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