Neue Grundsteuerreform

Neubaugebäude mit Gründanlagen
Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Dafür müssen Eigentümer*innen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Warum ändert sich die Grundsteuerreform?


Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen wegen dieser Änderung neu bewertet werden. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer*in eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist aufgefordert eine Grundsteuer-erklärung abzugeben. Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern ein-gegangen sind, beginnt die Berechnung der neuen Grundsteuer – bis Ende 2023 haben diese Zeit, einen neuen Grundsteuer-messbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Der neue Betrag wird an die Kommunen weiter-gegeben, die die neue Grundsteuer wiederum bis Ende 2024 berechnen. Erst ab 2025 wird die neue Steuer dann effektiv wirksam sein. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.

Was ist eigentlich die Grundsteuer ?

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundbesitz erhoben wird. Es wird dabei zwischen drei Typen unterschieden: 

Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz
Grundsteuer B: Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke, zu sonstigen Zwecken privat oder öffentlich genutzte Grundstücke und unbebaute Grundstücke (sofern nicht die Grundsteuer C greift)
Grundsteuer C: bestimmte unbebaute, aber baureife Grund-stücke


Die Grundsteuer geht uns alle an. Sie ist von den jeweiligen Eigentümer*innen zu zahlen und aufgrund eines Bundesgesetzes auch auf Mieter*innen umlegbar.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet ?

Hauptgrund für die Neuberechnung ist, dass Eigentümer*innen bisher immer gleiche Kosten getragen haben, trotz unter-schiedlich guter Lage oder unterschiedliche Kosten bei gleich-wertigem Besitz – schon länger empfinden Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer die Grundsteuer als ungerecht. Deswegen wird ab jetzt die Lage ein erhebliches Berechnungsmerkmal sein. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte wie Hamburg. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen, denn sie finanzieren damit diverse öffentliche und infrastrukturelle Bereiche wie Straßen, Schwimmbäder und Kitas.

Zukünftig wird deswegen das wertabhängige Berechnungsmodell gelten. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grund-stücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer*innen könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Hamburg setzt hierbei auf ein Modell, bei dem der Bodenwert nicht der bestimmende Faktor ist. Wohnen soll nicht noch teurer werden, als es sowieso schon ist. Anders als das Bundesmodell unterscheidet das Hamburger Modell lediglich nach guter und normaler Wohnlage. Bodenrichtwerte und Ertrag in Form der Nettokaltmiete spielen keine Rolle. Dabei sind die Unterschiede gerade bei den Bodenrichtwerten teils erheblich. Je nach Stadtteil liegt der Bodenrichtwert zwischen 380 Euro und 4.200 Euro oder mehr pro Quadratmeter. Wertsteigerungen und -Verluste fließen in die Ermittlung der Grundsteuer nicht mit ein.

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