Erster Stopp: Notar
Um einen Immobilienkauf offiziell zu machen, braucht es zunächst einen Notar. Dieser überprüft das Grundbuch, erstellt das Vertragswerk und bittet, nachdem alle Seiten zugestimmt haben, die Beteiligten zu einem persönlichen Termin vor Ort. Dort wird der Vertrag noch einmal im Detail durchgegangen und eventuelle Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Gibt es keine Einwände mehr, erfolgt die Unterschrift durch Käufer und Verkäufer sowie die Beurkundung seitens des Notars.
Kleiner Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Makler zur notariellen Beurkundung begleiten. Dieser hat Erfahrung mit solchen Abläufen, behält die Übersicht und kann vor Ort Ihre Interessen vertreten.
Jetzt wirds ernst: Grundbucheintrag und Zahlungsabwicklung
Damit der Eigentümer sein Objekt nicht unrechtmäßig an einen zweiten Interessenten verkaufen kann, wird kurz nach der Unterschrift eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch vermerkt. Diese sichert bis zur endgültigen Übertragung den Anspruch des Käufers auf die Immobilie und kann nur vom Notar eingetragen und im Anschluss wieder gelöscht werden. Hierbei wird das Grundbuchamt Tätig und erhebt eine Gebühr den Aufwand. Diese beläuft sich zusammen mit den Notarkosten im Regelfall auf circa 1-2 % des Kaufpreises. Im Falle einer Finanzierung wird zudem mittels einer Grundschuldbestellung festgehalten, dass das Objekt mit einer Grundschuld belastet wird. Nachdem der Notar nun alle weiteren noch nötigen Unterlagen wie Vorkaufsrechtsverzichterklärungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammengetragen hat, wird der Käufer schließlich per Fälligkeitsmitteilung zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert.
Unser Ratschlag für Käufer: Überweisen Sie den fälligen Betrag nach Möglichkeit nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein sogenanntes Notaranderkonto. Durch diese Absicherung landet Ihr Geld auf einem treuhänderischen Konto des Notars und wird erst dann an den Käufer ausgezahlt, wenn dieser alle vorher festgelegten Bedingungen erfüllt hat.
Und endlich, die Übergabe
Ist der Eingang der Zahlung bestätigt rückt der ersehnte Moment endlich näher. Die Parteien treffen sich gemeinsam mit dem Makler zur Übergabe. Der Immobilienexperte hält in einem Protokoll den Ablauf fest. Nachdem Zählerstände dokumentiert und der Schlüssel übergeben wurde, darf sich der Käufer nun endlich Eigentümer nennen.
Zu beachten: Bei einem Immobilienkauf wird noch die sogenannte Grunderwerbssteuer fällig. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 und 6,5 %.