Was ist der Bodenrichtwert und wie wird er ermittelt?
Der Bodenrichtwert hilft bei der Bewertung von Grundstücken oder Bauland. Er entspricht dem durchschnittlichen Preis des Grund und Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche in der Region. Der Wert wird mindestens alle zwei Jahre von den lokalen Gutachterausschüssen ermittelt. Als Berechnungsgrundlage dienen amtlich zusammengefasste Kaufpreise von Grundstücken einer Gemeinde. Dazu stellen Notare den Ausschüssen Kopien aller beurkundeten Kaufverträge zur Verfügung. In den Bodenrichtwert fließt außerdem der Entwicklungszustand der Grundstückslage ein. Zu diesem zählen beispielsweise die Infrastruktur in der Gemeinde, die Bodenbeschaffenheit und die Bebauungsmöglichkeiten.
Welche Bedeutung trägt der Bodenrichtwert?
Den Bodenrichtwert beeinflussen unterschiedliche Faktoren, die auf die Attraktivität und Beliebtheit eines Stadtteils oder einer Gemeinde schließen lassen. Ist beispielsweise die Infrastruktur schlecht ausgebaut, existiert keine Anbindung an den Nahverkehr oder befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Mülldeponie, sinkt der Bodenrichtwert. Gleiches gilt für Grundstücke, die nicht bebaubar sind. Dadurch hilft er maßgeblich bei der Wertermittlung.
Da sich die jährliche Grundsteuer zum Großteil an dem Bodenrichtwert orientiert, dient die Kennzahl darüber hinaus als steuerliche Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Damit spielt der Wert vor allem bei Fragen rund um die Schenkungs-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer eine wichtige Rolle.
Bodenrichtwert für mehr Transparenz am Immobilienmarkt
Der Bodenrichtwert ist also sowohl für Eigentümer relevant, die ein unbebautes oder bebautes Grundstück verkaufen als auch für Erben, die den Immobilienwert und die Steuerlast erfahren möchten. Berücksichtigen Sie jedoch, dass der Bodenrichtwert nicht bindend ist und lediglich als Orientierung dient. Die Daten können Sie beim Kataster-, Vermessungs- oder Bauamt oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde kostenlos einsehen. Eine Abschrift erhalten Sie gegen eine geringe Aufwandsgebühr.
Sie haben weitere Fragen zum Bodenrichtwert oder einem anderen Immobilienthema? Wir von WEISS IMMOBILIEN stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unseren vielfältigen Leistungen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.