Punkt 1 : EU oder nicht EU? – Das ist hier die Frage
Bei einem Auslandsumzug gilt die erste Frage Ihrem Umzugsziel. Je nachdem, ob Sie in ein Land innerhalb oder außerhalb der EU ziehen, unterscheiden sich die Anträge, die Sie an die Behörden stellen müssen.
- Wenn Sie vorhaben, als deutscher Staatsbürger in ein anderes EU-Land zu ziehen, ist Ihnen dies jederzeit ohne gesonderte Erlaubnis möglich.
- Anders verhält es sich bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land. Hier sind Sie verpflichtet, ein spezielles Visum vorzuweisen und benötigen unter Umständen eine separate Arbeitserlaubnis.
Punkt 2 : Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung von Visum und Arbeitserlaubnis
Bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU müssen Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes eine Erlaubnis für den Zuzug und die Arbeitsaufnahme beantragen. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Beglaubigte Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Gültiger Reise- und Impfpass
- Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Motivationsschreiben
Sofern Sie planen, Ihre Jobsuche erst vor Ort zu starten, müssen Sie ein ausreichendes finanzielles Polster vorweisen, das Ihnen im Ernstfall eine Rückreise ermöglicht. Ebenso wie die Höhe der Rücklagen ist auch die Gebühr für das Visum länderabhängig.
Wichtig: Beachten Sie, Ihr Visum mindestens drei Monate vor dem Umzugstermin zu beantragen, um alle Formalitäten rechtzeitig erledigt zu haben. Auch gilt es, sich bei Behörden wie dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt, der KFZ-Steuerbehörde sowie dem Arbeitsamt oder Jobcenter vor Ihrem Auslandsumzug abzumelden und gegebenenfalls einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. Auch die Kündigung bestehender Verträge und Versicherungen in Deutschland sollte vor Umzugsantritt abgeschlossen sein.
Punkt 3 : International tätiges Umzugsunternehmen beauftragen
Ein international tätiges Umzugsunternehmen ist auf Auslandsumzüge spezialisiert und kann Ihnen genau mitteilen, welche Schritte im Vorfeld zu beachten sind. Je nachdem, ob ein Transport über den Landweg möglich ist oder Verschiffung nach Übersee stattfinden soll, ändern sich auch die geltenden Bestimmungen. Um die Angebote einzelner Unternehmen miteinander zu vergleichen, ist es von Vorteil, bereits drei Monaten vor dem geplanten Umzugstag einen Kostenvoranschlag anzufordern.
Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei der Landesbotschaft über die vorherrschenden Einfuhrbestimmungen. So dürfen längst nicht alle Pflanzen- und Tierarten ins Ausland eingeführt werden, um das heimische Ökosystem nicht zu gefährden.
Wenn Sie Ihren Wohnort nach Spanien oder Kroatien verlegen möchten, helfen wir Ihnen bei WEISS IMMOBILIEN hinsichtlich weiterführender Fragen zu Ihrem Auslandsumzug gerne kompetent und zuverlässig weiter. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.