Tipps für unverheiratete Paare beim Immobilien­verkauf

Teamfoto Weiss Immobilien
Ob Arbeitsplatzwechsel, Nachwuchs, eine Trennung oder der Wunsch nach einem neuen Wohnort: Die Gründe für einen Hausverkauf sind vielfältig. Sind Sie und Ihr Partner nicht verheiratet, gestaltet sich die Aufteilung des Verkaufserlöses jedoch komplizierter als bei Ehepaaren, da die Besitzverhältnisse gesetzlich weniger geschützt sind. Wir erklären Ihnen deswegen, worauf Sie achten müssen.

Wem gehört die Immobilie?

Die Immobilie gehört der Person, die als Eigentümer im Grundbuch steht. Ist hier beispielsweise Ihr Partner eingetragen, haben Sie theoretisch keine Ansprüche an der Immobilie, auch nicht, wenn Sie selbst in die Immobilie investiert haben. Anders sieht es aus, wenn Sie vorab eine schriftliche Vereinbarung über die jeweiligen Anteile getroffen haben oder die unterschiedlichen Besitzverhältnisse im Grundbuch vermerkt sind. Stehen Sie beide namentlich im Grundbuch, erhält jeder die entsprechenden Anteile des Verkaufspreises.

Wie wird der Erlös von den Besitztümern aufgeteilt?

Sie lassen einen Großteil der Möbel und Einrichtungsgegenstände in dem bisherigen Haus und verkaufen sie an die neuen Eigentümer? Möbel, die Sie gemeinsam gekauft haben, befinden sich im sogenannten Miteigentum der Partner. Den Erlös teilen Sie dementsprechend gerecht auf. Das gilt auch, wenn Sie nicht genau die Hälfte von dem jeweiligen Objekt bezahlt haben. Nehmen Sie sich Zeit für eine detaillierte Auflistung, aus der genau hervorgeht, wer von Ihnen welchen Anteil der Gegenstände bezahlt hat. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie die Immobilie aufgrund einer Trennung verkaufen, da Sie anhand der Liste kalkulieren können, wem Sie wie viel Geld nach dem Verkauf auszahlen oder wer von Ihnen welche Möbel mitnehmen darf. 

Unbeschwerter Immobilienverkauf mit WEISS IMMOBILIEN

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