Einführung der neuen Grundsteuer
Kaum ein anderes Thema hat in den letzten Jahren so viel Aufmerksamkeit gesorgt wie die Grundsteuer. Die Reform soll die Grundsteuer gerechter machen und eine einheitliche Grundstücksbewertung in Deutschland gewährleisten. Die neuen Hebesätze treten zwar bereits ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, jedoch werden die endgültigen Bescheide mit den entsprechenden Beträgen aber voraussichtlich erst im März verschickt.
Smart Meter werden Pflicht
In diesem Jahr wird der Einbau von intelligenten Stromzählern, auch Smart Meter genannt, für viele Haushalte verpflichtend. Smart Meter ermöglichen es den Verbrauchern, ihren Energieverbrauch in Echtzeit zu verfolgen und gegebenenfalls zu optimieren.
Grundlage für die gesetzlichen Änderungen ist das novellierte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die Umstellung auf digitale Zähler fördert. Betroffen sind zunächst Gebäude mit einem hohen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr sowie Immobilien mit dezentralen Energieerzeugungsanlagen wie Solaranlagen. Ziel dieser Regelung ist es, den Stromverbrauch transparenter zu machen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu optimieren.
Öl- und Gasheizungen werden verboten
Reine Öl- und Gasheizungen dürfen ab diesem Jahr nicht mehr verbaut werden. Auch alte Heizkessel, die vor 1990 installiert wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Ab sofort sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude.
Verschärfte Vorgaben für Holzheizungen und Kamine
Ab dem 1. Januar 2025 treten auch strengere Emissionsvorschriften für Holzheizungen, Kamine und andere Festbrennstoffanlagen in Kraft. Besonders betroffen sind ältere Anlagen, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen entweder stillgelegt, modernisiert oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden, um die neuen Grenzwerte einzuhalten. Neu installierte Holzheizungen müssen hingegen bessere Effizenzwerte erreichen und strenge Umweltanforderungen erfüllen. Ziel ist es, die Feinstaub- und Schadstoffemissionen aus der Holzverbrennung zu reduzieren. Zudem wird der Einsatz von Holz als Brennstoff stärker kontrolliert: Es darf nur noch zertifiziertes und emissionsarmes Holz verwendet werden.
Anstieg der CO₂-Steuer
Der CO₂-Preis für Heiz- und Kraftstoffe steigt von derzeit 45 Euro pro Tonne auf voraussichtlich 50 Euro pro Tonne ausgestoßenen CO². Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen Klimaschutzstrategie und soll Anreize schaffen, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Für Hauseigentümer bedeutet dies höhere Kosten für Heizöl oder Erdgas. Außerdem wird die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern schrittweise angepasst: Vermieter mit emissionsintensiven Gebäuden tragen ab 2025 einen höheren Anteil der CO₂-Kosten, während energieeffiziente Gebäude für die Eigentümer günstiger bleiben.
Mehr Neubauten durch das Wachstumschancengesetz
Mit dem Wachstumschancengesetz wird ab diesem Jahr eine degressive Abschreibung (AfA) für neu errichtete Wohngebäude eingeführt, die nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt wurden, eine degressive Abschreibung eingeführt. Damit können Investoren in den ersten sechs Jahren nach Fertigstellung jährlich 5 Prozent der Herstellungskosten abschreiben. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der jedes Jahr ein fester Prozentsatz abgeschrieben wird, sinken die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Methode mit der Zeit. Ziel ist es, den Wohnungsbau anzukurbeln und finanzielle Anreize für energieeffiziente Neubauten zu schaffen.